Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 23 U 4/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 9. Dezember 2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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