Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 134/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Mai 2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die C AG, vertreten durch den Vorstand, L-Straße, #### N, Finanzierung Nr. #####/####, 12.600,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.04.2006 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 90 % und der Kläger zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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