Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 48/08

Tenor

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Lüdenscheid vom 27. August 2007 wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die dem Beschuldigten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, aufgehoben.


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