Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 168/07

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23. August 2007 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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