Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss OWi 687/07

Tenor

1.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

2.

Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

3.

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.


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