Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 VAs 20/08

Tenor

Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Behandlung und Entscheidung an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zurückverwiesen.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen.

Der Geschäftswert wird auf 2.500,- € festgesetzt.


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