Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 VAs 26/08

Tenor

Der Bescheid des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

vom 15. Oktober 2007 wird aufgehoben. Das Justizministerium wird ange-

wiesen, den Betroffenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des

Senats neu zu bescheiden.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des

Betroffenen werden bei einem Gegenstandswert von 2.500,00 € der

Staatskasse auferlegt.


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