Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 28 U 1/08

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 08. November 2007 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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