Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 W 77/07

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 05.10.2007 wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 12.09.2007 abgeändert.

Dem Antragsteller wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U aus C zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts für den Antrag bewilligt, das beklagte Land zu verurteilen, an ihn 2.200,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen und ihn von einer Zah-lungsverpflichtung in Höhe von 272,87 € gegenüber seinen Prozessbe-vollmächtigten freizustellen.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren ist auf die Hälfte zu ermäßigen.


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