Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 16/08

Tenor

wird die Berufung des Klägers gegen das am 18.10.2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz nach einem Streitwert von 5.243,46 €.


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