Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 Ws 216/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die dem Verurteilten im Beschwerdeverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, mit folgender Maßgabe verworfen:

1) Der Verurteilte hat Wohnung zu nehmen in ####1 H, C-Straße bei X.

2) Der Zeitpunkt der Entlassung wird auf den 18. Juli 2008 bestimmt.


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