Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 262/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 24. Juni 2008 wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung – auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.


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