Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 35/08

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 14.07.2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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