Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 635/08

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.


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