Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 (s) Sbd. I 12/08

Tenor

Das Landgericht - Strafvollstreckungskammer - Bielefeld ist für die Führung der Bewährungsaufsicht aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Bochum vom 26. Juli 2007 - 72 Ds 9 Js 461/04 - 825/05 - und die nach § 453 StPO zu treffenden Entscheidungen zuständig.


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