Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 Wx 139/08

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird zurückgewiesen.

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) werden der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts vom 18.12.2006 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Erstattung außergerichtlicher Kosten für das Erst- und Rechtsbeschwerdeverfahren, an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Der Geschäftswert wird auf 12.000 Euro festgesetzt.


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