Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 89/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Dezember 2007 verkündete Urteil der

22. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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