Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 WF 426 / 08

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen vom 6.10.2008 abgeändert.

Der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen vom 19.8.2008 wird dahingehend abgeändert, dass die an den Beteiligten zu 1) aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf 810,99 € festgesetzt wird.


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