Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - (2) 4. Ausl. A 22/2008 (53/09)

Tenor

X,

geboren am ###### oder am ######### in X1/Türkei,

wohnhaft: T-Straße, #### C, derzeit unbekannten Aufenthaltes,

und der

Y,

geboren am ####### in Y1/Türkei,

wohnhaft: T-Straße, #### C,

wird angeordnet.

Der Einsatz technischer Mittel gem. § 100 h Abs. 1 StPO

wird gestattet.

Die Dauer der Maßnahme wird auf höchstens drei Monate befristet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.