Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 23/09

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Bewährungszeit der im Hinblick auf die durch das Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren vom 10.11.2005 verhängten Freiheitsstrafe von vier Monaten gewährten Strafaussetzung zur Bewährung wird um ein weiteres Jahr verlängert.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.


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