Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 Wx 13/09

Tenor

Der angefochtene Beschluss aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die Inhaftnahme des Betroffenen seit dem 13.11.2008 rechtswidrig gewesen ist.

Die Stadt F hat dem Betroffenen die ihm im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.


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Zitiert von

Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 1. Kammer) - 2 BvR 1143/08
23. September 2010
2 BvR 1143/08 23. September 2010

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