Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 153/08

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. Mai 2008 verkündete Urteil der 6. Zivil-kammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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