Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss 31/09

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendrichter zuständige Abteilung des Amtsgerichts Lemgo zurückverwiesen.


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