Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 SsOWi 844/08

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht C zurückverwiesen.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.


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