Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 UF 196/08

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.11.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht - Ahaus wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Streitwert für die Berufung: 4.929,--€


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