Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 60/09

Tenor

Das am 27. Februar 2009 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer -Kammer für Handelssachen- des Landgerichts Bochum wird teilweise abgeändert.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Antragstellerin 2/3 und die Antragsgegnerin 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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