Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 44/09

Tenor

Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 4. Dezember 2008 ver-kündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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