Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 21 W 24/09

Tenor

Auf die Beschwerde des Beklagten vom 03.04.2009 wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Essen vom 27.03.2009 (11 O 201/07) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Streitwert für das Verfahren wird bis zum 04.11.2007 auf 14.789,09 € und ab dem 05.11.2007 auf bis zu 2.000 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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