Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 69/09

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. März 2009 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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