Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 30 U 41/09

Tenor

Die Anträge des Beklagten vom 30.06.2009 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der versäumten Berufungsfrist und vom 13.07.2009 auf Wiedereinset-zung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist werden zurückgewiesen.


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