Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 W 107/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 04.08.2009 gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 17.07.2009 wird nach einem Beschwerdewert von 50.000,- € kostenpflichtig zurückgewiesen.


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