Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 W 88/09

Tenor

wird der Beschluss der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg vom 18.05.2009 auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 15.06.2009 teilweise abgeändert. Die Kosten des Verfahrens werden insgesamt der Antragstellerin auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt nach einem Beschwerdewert von 2.000,- € die Antragstellerin.


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