Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - II-8 UF 56/09

Tenor

Auf die Rechtsmittel beider Parteien wird das am 3. Februar 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Lüdinghausen teilweise abge-ändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Vergleich vom 08.11.2004 – 46 F 6/04 AG Recklinghausen – in der Form des Vergleichs vom 21.11.2005 – 46 F 326/05 AG Recklinghausen – wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger nachehelichen Unterhalt an die Beklagte in Höhe von 600,-- Euro monatlich bis zum 31.12.2011 und in Höhe von 500,-- Euro monatlich für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2018 zu zah-len hat. Für die Zeit ab 01.01.2019 wird nachehelicher Unterhalt nicht mehr geschuldet.

Die weitergehenden Berufungen der Parteien werden zurückgewiesen; die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu ¾ dem Kläger und zu ¼ der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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