Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 41/09

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.01.2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 100.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.10.2005 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen aus der Behandlung vom 23.01.2004 entstandenen materiellen und zukünftigen immateriellen Schaden zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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