Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 738/09

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.

Der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 15. September 2009 wird mit Ausnahme der Festsetzung des Geschäftswertes aufgehoben.

Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet verworfen.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.


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