Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 151/09

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 1. Juli 2009 verkündete Urteil der ersten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen abgeändert.

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 4. Mai 2009 wird bestä-tigt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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