Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 WF 274/09

Tenor

1.

Die Sache wird vom Einzelrichter auf den Senat übertragen.

2.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 19.11.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 22.10.2009 abgeändert.

Der Antragstellerin wird für die Anträge zu Ziffer. I. bis IV. aus dem Schriftsatz vom 21.10.2009 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.


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