Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 154/09

Tenor

Die Berufung des Antragsgegners gegen das am 18. Juni 2009 verkündete Urteil der III. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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