Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - II-3 UF 72/09

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.02.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Herne-Wanne wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für die Berufung: 2.455,44 €


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