Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 W 57/09

Tenor

wird auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 14.04.2009 gegen den Be-schluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 25.03.2009 abändernd der Gegenstandswert für das Verfahren auf 4.000,- € festgesetzt.


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