Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - (3) 6 Ss OWi 984/09 (330)

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Minden zurückverwiesen.


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