Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-5 W 10/10

Tenor

Die so¬for¬ti¬ge Be¬schwer¬de des Klägers ge¬gen den Be¬schluss des Landgerichts Dortmund vom 28.12.2009 (3 O 520/09) wird verworfen.

Die Kos¬ten des Be¬schwer¬de¬ver¬fah¬rens trägt der Kläger.


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