Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 65/09

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. Januar 2009 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.016,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2008 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung wird zurückge-wiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 32 % und die Beklagte zu 68 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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