Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 205/09

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.10.2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wie folgt abgeändert:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger 635,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7/8 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 1/8.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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