Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 99/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.11.2009 verkündete Urteil der 16 Zivilkammer des Landgerichts Münster (O16 O 142 / 09 ) abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.


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