Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 12 U 172/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.05.2009 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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