Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-15 W 224/10

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert.

Auf die Erinnerung des Beteiligten zu 1. vom 11.01.2010 wird die Kostenrechnung der Oberjustizkasse I vom 23.12.2009 (Geschäftszeichen: X ####/#### (###), Kassenzeichen: #############) aufgehoben.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Erinnerungsverfahren und das Beschwerdeverfahren sind gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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