Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-21 U 163/08

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des am 22.10.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Bielefeld – AZ 18 O 14/08 - verurteilt, an die Klägerin 5.363,23 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.10.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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