Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-11 U 239/09

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 12.08.2009 verkündete Urteil der 2. Zivil-kammer des Landgerichts Hagen unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert.

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 4.735,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.06.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 3 % und das be-klagte Land zu 97 %. Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 10 % und das beklagte Land zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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