Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-5 RBs 227/10

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über

die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an das Amtsgericht

Gelsenkirchen zurückverwiesen.


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